Sanierung von Asbestzement Dächern-und Fassaden mit

Generell sind in Deutschland Herstellung und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Materialien verboten. Einzige Ausnahme sind Abriss-Sicherungs-und Instandhaltungs-Arbeiten gemäß dem Stand der Technik, die nur von Sachkundigen Firmen ausgeführt werden dürfen.

Keine ASI-Arbeiten und damit verbotene Tätigkeiten sind

- Überdeckungsarbeiten an Asbestzementdächern

- Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern,

- Arbeiten, die zu einem Abtragen der Oberfläche von Asbestprodukten führen, wie zum Beispiel Abschleifen, Druckreinigen oder Abbürsten.

Berechtigung nach TRGS519